Hier informiere ich Sie regelmäßig über Neuigkeiten rund um das Steuerwesen und meine Kanzlei.
- Grundsteuerreform
Alle Grundstückseigentümer müssen in diesem Jahr eine Feststellungserklärung für die Feststellung der neuen Grundsteuerwerte abgeben. Das elektronische Verfahren hierzu soll vom 01.07.2022 bis
31.12.2022 laufen.
- Verfahrensdokumentation
Für die digitalisierte Aufbewahrung von Buchführungsbelegen ist es zwingend erforderlich eine Verfahrensdokumentation zu führen. Diese ist Bestandteil der ordnungsgemäßen Buchführung. Eine vom
Deutschen Steuerberaterverband entwickelte Muster-Verfahrensdokumentation finden Sie unten.
- Mindestlohngesetz
Seit Einführung des Mindestlohngesetzes ist es für viele Arbeitnehmer erforderlich zeitnah Listen über den Arbeitsbeginn, das Arbeitsende und die Dauer der Arbeitszeit zu führen. Diese Listen müssen
bei einer Prüfung durch den Zoll jederzeit vorlegbar sein.
- Anforderungen an elektronisch übermittelte Rechnungen
Hier gibt es eine Neuerung: Statt bisher erforderlicher elektronischer Signatur ist nun auch das Stellen elektronischer Rechnungen als z. B. Dateianhang zu einer eMail ohne Signatur möglich.
Die Voraussetzung für den Vorsteuerabzug beim empfangenden Unternehmer ist jedoch auch die Aufbewahrung der eMail in elektronischer Form. Der blosse Papierausdruck der Rechnung reicht hierfür nicht
aus.
Weitere Änderungen erfahren Sie gerne bei einem Beratungsgespräch in meiner Kanzlei.